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Personenkraftwagen (Pkw, auch PKW) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem An oder Auto genannt.
Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, wobei ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht (HzgG) von 3,5 t (=3500 kg) nicht überschritten wird.
Pkw-Modelle werden in verschiedenen Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.
In der Schweiz wird statt Personenkraftwagen, schlicht vom Personenwagen gesprochen, die entprechende Abkürzung heißt dann auch PW (statt PKW).
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